Repräsentative Altbau-Villa im Herzen von Alfeld

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Objektart
Haus
Objekttyp
Zweifamilienhaus
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
31061
Ort
Alfeld (Leine)
ImmoNr
421
Wohnfläche
ca. 270 m²
Grundstücksgröße
ca. 620 m²
Nutzfläche
ca. 120 m²
Anzahl Zimmer
8
Anzahl Badezimmer
2
Kaufpreis
319.000,00 €

Beschreibung

Diese denkmalgeschützte Altbau-Villa verbindet historische Baukultur mit hochwertiger Ausstattung – ein Haus, wie es nur selten auf den Markt kommt. Schon die Fassade erzählt ihre Geschichte: Der gelbe Klinker mit roter Backsteineinbänderung, die Sockelschwelle und die Fenstereinfassungen aus rotem Sandstein zeugen von handwerklicher Qualität, die heute kaum noch zu finden ist.

Im Inneren setzt sich der Charakter fort: Auf rund 270 m² Wohnfläche, verteilt über zwei Etagen, erwartet Sie eine großzügige Raumaufteilung mit teilweise erhaltenem Stuck, Landhaustüren und einer Echtholztreppe, die beide Geschosse stilvoll erschließt. Echtholzparkett zieht sich durch die Wohnräume und unterstreicht die warme, gediegene Atmosphäre des Altbaus. Für behagliche Abende sorgen gleich zwei Kamine in der unteren Etage – gemütlicher Mittelpunkt für ein geselliges Beisammensein. Ein modernes Gegengewicht setzt die hochwertige Bulthaup-Einbauküche, die im Kaufpreis enthalten ist.

Das Haus ist in zwei Wohneinheiten aufgeteilt – ideal für das Wohnen mit Eltern oder erwachsenen Kindern unter einem Dach, für die Kombination aus Wohnen und Arbeiten oder zur Vermietung einer Einheit als Beitrag zur Finanzierung. Zusätzliches Potenzial bietet die Ausbaureserve von ca. 70 m², mit der sich die Wohnfläche perspektivisch erweitern lässt.

Beide Etagen verfügen über einen eigenen Balkon. Der Balkon im Erdgeschoss ist nutzbar; der Balkon im Obergeschoss muss denkmalgerecht wiederhergerichtet werden – hier erwerben Sie die Gelegenheit, ein historisches Detail in Abstimmung mit der Denkmalbehörde originalgetreu wiederherzustellen. Interessant in diesem Zusammenhang: Sanierungsaufwendungen an Baudenkmälern können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein – Details hierzu klärt Ihr Steuerberater.

Die zentrale Lage rundet das Angebot ab: Geschäfte, Gastronomie und Infrastruktur des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.

Lage

Alfeld (Leine) ist mit rund 20.000 Einwohnern ein Mittelzentrum im Landkreis Hildesheim, im südlichen Niedersachsen. Alfeld ist die zweitgrößte Stadt dieses Landkreises und liegt inmitten der Metropolregion Hannover--Göttingen. Von Alfeld, direkt an der B3, haben Sie eine gute Verkehrsanbindung in die nächst größere Stadt Hildesheim, ca 25 km entfernt, in die Landeshauptstadt Hannover, rund 50 km entfernt, sowie nach Göttingen, rund 50 km. Der nächste Autobahnanschluss ist die A 7 Hannover - Kassel in ca. 28 km Entfernung. Der nächste Flughafen ist Hannover-Langenhagen und rund 65 km entfernt. Mit dem Metronom sind Sie vom Alfelder Bahnhof aus in ca. 30 Minuten in Hannover oder Göttingen, von wo aus Sie Anschluss an den Regional- und Fernverkehr haben. Kindergärten, sämtliche Schulformen, Ärzte, Krankenhaus und alle Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden.

Ausstattung

- Altbau-Villa
- zentrale Lage
- Echtholzparkett
- Bulthaup-Einbauküche
- 2 Kamine
- Denkmalschutz
- großzügige Raumaufteilung
- zwei Wohneinheiten
- Ausbaureserve

Sonstige Angaben

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für Baudenkmäler besteht gemäß § 79 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine Pflicht zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises; ein solcher liegt daher nicht vor.

Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Objektdaten stammen vom Anbieter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bzw. zwischen Mieter und Vermieter über uns einzuleiten. Eine Besichtigung darf nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden. Bei Weitergabe haftet der Empfänger für die volle Provision (Verkäufer- und Käuferprovision bzw. Vermieter- und Mieterprovision). Der Empfänger ist verpflichtet sofort Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt von anderer Seite angeboten wurde. Geschieht dieses nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Auf unseren Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer /Vermieter selbstständig Verhandlungen aufgenommen werden. Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von einem Jahr, nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen, ein Vertragsabschluss zustande kommt.

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