Erstbezug nach Sanierung im Großraum Hildesheim-Hannover

Dachstudio
Flur EG
Straßenansicht
Wohnen EG
Bad EG
Küche EG
Wohnen,Flur,Bad EG
Flur 1.OG
Duschbad 1.OG
Flur Dachstudio
Flur Terrasse EG
Frontansicht
Gartenansicht
Objektart
Haus
Objekttyp
Landhaus
Vermarktungsart
Miete
PLZ
31177
Ort
Harsum / Hüddessum
ImmoNr
123
Wohnfläche
ca. 185 m²
Grundstücksgröße
ca. 567 m²
Nutzfläche
ca. 79 m²
Anzahl Zimmer
6
Anzahl Badezimmer
2
Kaltmiete
1.750,00 €

Beschreibung

Das dreistöckige Einfamilienhaus können Sie ab sofort beziehen. Es handelt sich bei der Immobilie um einen Erstbezug nach Sanierung, der durch eine gehobene Innenausstattung besticht und den Charme der Historie widerspiegelt. Die Immobilie verfügt über sechs hübsche Zimmer. Auf 185 Quadratmetern ist alles möglich. Auch das dazugehörige Grundstück lässt durch seine Großzügigkeit keine Wünsche offen. Besonders praktisch: Zwei PKW-Stellplätze am Haus. Darüber hinaus bietet das Haus eine moderne Einbauküche und einen Keller. Geheizt wird das im Jahr 1896 gebaute Objekt mit einer Gas- Brennwertheizung. Sollten Sie auch Platz für ein Pferd benötigen, so kann hier ebenfalls ein interessantes Angebot gemacht werden.

Lage

Harsum-Hüddessum ist ein ruhiges Reiter Dorf, wo man sehr gut ausspannen kann. Hier finden internationale Spring-Reitturniere statt. Geprägt ist der Ort durch überwiegend alte Hofanlagen. Die A7 erreichen Sie in 9 min., den nächsten Bahnhof erreichen Sie in 6 min., den internationalen Flughafen Hannover in 45 min. In Harsum gibt es mehrere Kindergärten, Grundschule, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken.

Ausstattung

-Dreifach Verglasung
-Fassadendämmung
-2 exklusive Duschbäder
-Gas Brennwertheizung
-Kaminofen
-moderne EBK
-großes Dachstudio mit elektrischer Verdunkelung in den Dachfenstern
-Holzdielen

Sonstige Angaben

Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Objektdaten stammen vom Anbieter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bzw. zwischen Mieter und Vermieter über uns einzuleiten. Eine Besichtigung darf nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden. Bei Weitergabe haftet der Empfänger für die volle Provision (Verkäufer- und Käuferprovision bzw. Vermieter- und Mieterprovision). Der Empfänger ist verpflichtet sofort Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt von anderer Seite angeboten wurde. Geschieht dieses nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Auf unseren Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer /Vermieter selbstständig Verhandlungen aufgenommen werden. Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von einem Jahr, nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen, ein Vertragsabschluss zustande kommt.

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