Neue Energiesparverordnung

Durch die neue Energieeinsparverordnung soll der Wärmeschutz beim Wohnungsbau transparenter werden. Seit dem 01.05.2014 muss für jedes Haus, jede ETW oder Mietwohnung ein gültiger Energieausweis vorhanden sein. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den bedarfsorientierten- und den verbrauchsorientierten Ausweis, beide geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und erleichtern einen Vergleich mit typischen anderen Gebäuden. Der Energieausweis gibt Anhaltspunkte und lässt eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus zu. Potentiellen Mietern oder Käufern können diese Informationen bei der Kaufentscheidung helfen.

Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.homeday.de/infografik-energieausweis/